Wer seine IKT-Landschaft nicht kennt, kann nichts anderes melden.
Artikel 8 der DORA-Verordnung verlangt Ermittlung und Klassifikation aller IKT-Assets, die Unternehmensfunktionen unterstützen, samt Rollen und Abhängigkeiten. Mit angemessener Dokumentation. Konfiguration und Verbindungen müssen erfasst, Drittanbieter-Abhängigkeiten dokumentiert sein. Das Inventar ist regelmäßig sowie bei jeder wesentlichen Änderung zu aktualisieren. Die Mindest-Überprüfung erfolgt jährlich.
Wer Artikel 8 nicht erfüllt, kann auch Vorfälle nicht korrekt klassifizieren (Art. 18) oder Drittanbieter-Abhängigkeiten belastbar melden (Art. 28). LOGINventory liefert die technische Schicht: Hardware-, Software- und Konfigurationsdaten agentenlos und tagesaktuell. Den Vertrags- und Risikolayer für Drittanbieter darüber legen Sie in Ihrem GRC-System ab.
Artikel 50 verpflichtet Mitgliedstaaten zu wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen. BaFin-Bußgelder können bis zu 5 Mio. EUR betragen. Oder, falls höher, 10 % des Jahresumsatzes.