1. Allgemeines

Für alle unsere Angebote, Geschäftsabschlüsse, Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen (AGB) maßgebend. Sie sind mit der Bestätigung des Auftrages wirksam. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind unwirksam, wenn nicht sofort nach Zusendung der Auftragsbestätigung unseren Bedingungen widersprochen wird und wir diesen Bedingungen ausdrücklich zustimmen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Folgegeschäfte, auch wenn bei deren Abschluss nicht nochmals darauf hingewiesen wird. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur gültig, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsabschluss

Angebote sind stets freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich erwähnt ist. Alle Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Für den Umfang unserer Lieferungen und Leistungen ist nur diese Auftragsbestätigung maßgebend.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich – entsprechend Kennzeichnung – in Euro, zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Fracht, Verpackung und Reisekosten werden gesondert berechnet. Sämtliche Steuern, Zölle, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, die nach Beginn der Lieferung anfallen, trägt der Besteller. Das Anliefern und Aufstellen von Geräten durch uns erfolgt zu Lasten des Bestellers. Die Kosten solcher Service-Leistungen berechnen wir gemäß unserer Service-Preisliste.

4. Lieferung

Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor die technische Ausführung in allen Einzelheiten geklärt ist. Unsere Liefertermine sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Hindernisse, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, berechtigen den Auftraggeber nicht zu Schadenersatzforderungen oder Rücktritt vom Vertrag. Bei Überschreitung von Lieferfristen hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. Bei nicht rechtzeitigem Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen, Zeichnungen usw. verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Ist der Auftraggeber mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Wir sind berechtigt, Teillieferungen zu erbringen und in Rechnung zu stellen, sofern der jeweilige Lieferteil eine in sich abgeschlossene Leistung ist.

5. Gefahrenübergang

Verpackung und Versand erfolgen mit größter Sorgfalt und nach bestem Ermessen des Lieferers. Mit Versandbeginn geht jegliche Gefahr auf den Auftraggeber über.

6. Zahlungsbedingungen

Rechnungen werden zum Tage der Lieferung, im Fall eines vom Auftraggeber verursachten Annahmeverzuges der Lieferung zum Tag unserer Versandbereitschaft ausgestellt. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug bei Auslieferung der Ware zahlbar. Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung. Diskont- und Einzugsspesen trägt der Auftraggeber. Die oben erwähnten Zahlungsbedingungen gelten auch für Teilrechnungen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen jeder Art ist ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch von 6% pro Jahr. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

7. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Erzeugnisse bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Erzeugnisse sind sorgsam zu behandeln und gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf dieser Erzeugnisse werden bereits mit Vertragsabschluß an den Auftragnehmer abgetreten. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte wird ausgeschlossen.

8. Gewährleistung

Alle Leistungen werden nach dem allgemeinen Kenntnis- und Erfahrungsstand des Auftragnehmers erbracht. Lieferungen sind nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Minder- und Falschlieferungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang schriftlich beanstandet werden. Bei berechtigter Beanstandung beheben wir die Mängel nach unserer Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder durch Ersatzlieferung. Kann ein erheblicher Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt werden, hat der Auftraggeber das Recht, für den fehlerhaften Teil der Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Erweist sich die Beanstandung als unberechtigt, so trägt der Auftraggeber die durch unsere Inanspruchnahme entstandenen Kosten. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber unsachgemäße Veränderungen an der Lieferung vornimmt. Ergibt sich bei der Abnahme der Leistung ein Mangel, so wird dieser innerhalb einer angemessenen Frist behoben. Hinsichtlich der Jahr 2000-Konformität der einzelnen Komponenten geben wir nur die Hersteller-Garantie weiter. Eine umfassende Zusage für ein Gesamtsystem wird nicht getroffen. Die Gewährleistung beträgt 6 Monate ab Lieferung. Für erweiterte Gewährleistungen gelten die Regelungen des jeweiligen Hardware- Herstellers.

Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandelt.

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten folgende Sonderbestimmungen:

  • Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Gewährleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflichtet. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus falscher oder unvollständiger Programmierung entstandenen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewährleistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung.
  • Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach gegenwärtigem technischen Entwicklungsstand Fehler in Software-Programmen nicht völlig ausgeschlossen werden können.

9. Schadensersatzansprüche

Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für indirekte oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Die persönliche Haftung unserer Organe und Angestellten, die als unsere Erfüllungsgehilfen tätig geworden sind, ist ausgeschlossen. Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und das daraus entstehende Erfordernis der regelmäßigen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen.

10. Sonstige Ansprüche

Auch soweit in den vorstehenden Bedingungen nicht besonders hervorgehoben, sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere auch wegen positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluss im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Rechte und Ansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertrag können weder übertragen, noch abgetreten werden. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt schon hiermit als durch eine neue wirksame ersetzt, die möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist München. Gerichtsstand ist München. Die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen unter Ausschluss etwaiger anderer nationaler oder internationaler Rechte allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.